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Wettbewerbsrecht

Abmahnungen / Einstweilige Verfügungen

Widerspruch gegen unberechtigte Abmahnungen oder einstweilige Verfügungen.

40%Erfolgsquote
14 TageWiderspruchsfrist
UWG, BGBRechtsgrundlage
Typische Fälle

Wann können wir gegen Abmahnungen helfen?

Abmahnungen sind oft Standardbriefe mit überzogenen Forderungen. Wir prüfen, ob sie rechtlich haltbar sind.

Abmahnung wegen Urheberrecht

Sie haben eine Abmahnung wegen angeblicher Bilder-, Musik- oder Textverletzungen erhalten — oft zu Unrecht oder mit überzogenen Forderungen.

Marken- & Wettbewerbsrecht

Abmahnungen wegen Markenverletzung, irreführender Werbung oder Wettbewerbsverstößen sind oft strategisch motiviert und angreifbar.

Einstweilige Verfügung

Sie wurden mit einer einstweiligen Verfügung überrascht und müssen schnell reagieren, um Ihre Rechte zu wahren.

Online-Shop & Ebay

Abmahnungen wegen fehlender Impressumsangaben, AGB oder Produktdarstellungen im E-Commerce sind häufig und oft standardisiert.

Unterlassungserklärung

Sie sollen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben — doch deren Formulierung kann Ihnen schaden. Wir prüfen sie.

Überhöhte Abmahnkosten

Die geforderten Abmahnkosten und Anwaltsgebühren sind oft überhöht. Wir prüfen die Berechtigung und Höhe der Forderung.

Ablauf

So funktioniert die Prüfung

01

Fall schildern

Schildern Sie uns, welche Abmahnung oder einstweilige Verfügung Sie erhalten haben und wer der Absender ist.

02

Unterlagen prüfen

Abmahnung, Verfügung, Screenshots oder Korrespondenz helfen uns bei der schnellen rechtlichen Bewertung.

03

Strategie entwickeln

Wir prüfen, ob die Abmahnung berechtigt ist und entwickeln die beste Verteidigungs- oder Einigungsstrategie.

Häufige Fragen

Was Sie zu Abmahnungen wissen sollten

Abmahnungen enthalten in der Regel eine kurze Frist — oft nur 7 bis 14 Tage. Bei einstweiligen Verfügungen kann die Frist noch kürzer sein.

Nein. Eine voreilige Unterschrift kann teure Folgen haben. Lassen Sie die Erklärung zuerst juristisch prüfen und modifizieren.

Nicht automatisch. Die Abmahnkosten müssen angemessen und rechtmäßig bemessen sein. Wir prüfen, ob die Forderung reduziert oder abgewehrt werden kann.

Die Kosten richten sich nach dem RVG. In vielen Fällen lohnt sich eine Gegenvorstellung, um die Kosten zu reduzieren oder ganz abzuwehren.

Ja. Gegen eine einstweilige Verfügung können Sie Widerspruch einlegen oder Beschwerde erheben. Die Fristen sind jedoch sehr kurz.

Reagieren Sie schnell — die Fristen sind kurz.

Abmahnungen und einstweilige Verfügungen erfordern ein schnelles Handeln. Wir prüfen Ihren Fall sofort und entwickeln Ihre Strategie.