SGB V • Krankenversicherungsrecht

Krankenkasse, Reha
& Hilfsmittel anfechten

Reha abgelehnt? Hilfsmittel nicht genehmigt? Kur verweigert? Wir prüfen Ihren Bescheid kostenlos und legen Widerspruch ein — mit über 50 % Erfolgsquote.

50 %
Erfolgsquote
1 Monat
Widerspruchsfrist
Kostenlos
via Beratungshilfe

Was wir für Sie tun

Unsere Anwälte kennen die typischen Ablehnungsgründe der Krankenkassen und wie man sie erfolgreich anficht.

Reha-Ablehnungen

Wir setzen Ihren Anspruch auf Rehabilitation durch – stationär oder ambulant.

Hilfsmittel

Rollstuhl, Hörgerät, Hilfsmittel nach § 33 SGB V – wir holen Ihre Genehmigung durch.

Medikamente & Kur

Kostenübernahme für Medikamente, Kuren und Heilmittel erfolgreich durchsetzen.

MDK-Gutachten prüfen

Wir analysieren MDK-Gutachten auf Fehler und inhaltliche Mängel.

Häufige Ablehnungen durch die Krankenkasse

Diese Leistungen werden am häufigsten abgelehnt – oft zu Unrecht. Prüfen Sie jetzt Ihren Fall.

Reha abgelehnt

Stationäre oder ambulante Rehabilitation wurde trotz ärztlicher Verordnung abgelehnt.

Hilfsmittel nicht genehmigt

Rollstuhl, Hörgerät, orthopädische Einlagen oder andere Hilfsmittel wurden abgelehnt.

Kur abgelehnt

Stationäre oder ambulante Vorsorge- und Rehabilitationskur wurde nicht bewilligt.

Medikament nicht erstattet

Kostenübernahme für verschriebene Medikamente oder Therapien wurde abgelehnt.

Heilmittel abgelehnt

Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie wurden nicht als notwendig anerkannt.

Behandlung im Ausland

Kostenerstattung für notwendige Behandlungen im Ausland wurde abgelehnt.

So läuft Ihr Widerspruch ab

Schnell, unkompliziert und vollständig von uns begleitet.

1

Ablehnung einreichen

Laden Sie den Ablehnungsbescheid hoch oder beschreiben Sie Ihr Anliegen im Wizard.

2

Rechtliche Prüfung

Ein Anwalt prüft den Bescheid und bewertet Ihre Erfolgsaussichten nach SGB V.

3

Widerspruch formulieren

Wir verfassen den Widerspruch mit medizinischen und rechtlichen Argumenten.

Entscheidung

Die Krankenkasse entscheidet über den Widerspruch – bei Ablehnung prüfen wir das Sozialgericht.

Für Sie komplett kostenlos

Das Widerspruchsverfahren gegen Ihre Krankenkasse ist für Sie kostenfrei. Wenn Sie die Einkommensvoraussetzungen erfüllen, können Sie die anwaltliche Beratung über Beratungshilfe in Anspruch nehmen. Die meisten unserer Krankenkassen-Fälle werden vollständig kostenlos bearbeitet.

Widerspruch kostenfrei

Das Verfahren bei der Krankenkasse kostet Sie nichts

Beratungshilfe möglich

Anwaltliche Unterstützung über staatliche Beratungshilfe

Sozialgericht möglich

Bei Ablehnung prüfen wir den Klageweg – oft mit Prozesskostenhilfe

Häufige Fragen zum Krankenkassen-Widerspruch

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ablehnungen durch die Krankenkasse.

Meine Krankenkasse hat die Reha abgelehnt – kann ich Widerspruch einlegen?
Ja. Reha-Ablehnungen sind einer der häufigsten Fälle für erfolgreiche Widersprüche. Krankenkassen lehnen oft ab, obwohl medizinische Notwendigkeit besteht. Legen Sie innerhalb von 1 Monat Widerspruch ein – mit ärztlicher Unterstützung sind die Erfolgsaussichten gut.
Mein beantragtes Hilfsmittel wurde nicht genehmigt – was kann ich tun?
Hilfsmittelablehnungen sind häufig rechtswidrig. Die Krankenkasse muss medizinisch notwendige Hilfsmittel genehmigen. Oft schaltet sie den MDK ein, der die Notwendigkeit falsch bewertet. Wir prüfen die Ablehnung und legen Widerspruch ein.
Was passiert bei der MDK-Begutachtung durch die Krankenkasse?
Der MDK (Medizinischer Dienst) prüft im Auftrag der Krankenkasse die medizinische Notwendigkeit. MDK-Gutachten sind nicht immer korrekt – oft werden Diagnosen unterschätzt oder aktuelle ärztliche Befunde nicht berücksichtigt. Ein Widerspruch ist möglich.
Wie lange habe ich Zeit, Widerspruch bei der Krankenkasse einzulegen?
Die Widerspruchsfrist beträgt 1 Monat ab Zugang des Ablehnungsbescheids. Warten Sie nicht zu lange – kontaktieren Sie uns direkt nach Erhalt der Ablehnung.
Meine Krankenkasse übernimmt die Kosten eines Medikaments nicht – kann ich dagegen vorgehen?
Ja. Insbesondere bei neuen oder teuren Medikamenten lehnen Krankenkassen häufig ab. Wenn das Medikament medizinisch notwendig ist und es keine gleichwertige Alternative gibt, können Sie Widerspruch einlegen.
Entstehen mir Kosten beim Widerspruch gegen die Krankenkasse?
Das Widerspruchsverfahren selbst ist kostenlos. Anwaltliche Unterstützung kann über Beratungshilfe abgerechnet werden, wenn Sie die Einkommensvoraussetzungen erfüllen. Wir prüfen das kostenlos für Sie.

Lassen Sie Ihre Ablehnung jetzt prüfen

Kostenlose Ersteinschätzung in 2 Minuten – von spezialisierten Anwälten für Krankenversicherungsrecht und Sozialrecht.

Ihre Daten sind sicher • Kostenlos via Beratungshilfe • Antwort innerhalb von 24h