SGB II • Sozialrecht

Bürgergeld & Jobcenter
Widerspruch einlegen

Regelsatz gekürzt? KdU abgelehnt? Sanktion erhalten? Wir prüfen Ihren Bescheid kostenlos und legen sofort Widerspruch ein — mit über 42 % Erfolgsquote.

42 %
Erfolgsquote
1 Monat
Widerspruchsfrist
Kostenlos
via Beratungshilfe

Was wir für Sie tun

Unsere Anwälte kennen die häufigen Fehler in Jobcenter-Bescheiden und kämpfen gezielt für Ihre Rechte.

Bescheid prüfen

Wir prüfen Ihren Bescheid auf Fehler, fehlende Begründungen und Verfahrensverstöße nach SGB II.

Widerspruch formulieren

Wir verfassen einen rechtlich fundierten Widerspruch mit allen relevanten Argumenten und Normen.

KdU & Mehrbedarf

Kosten der Unterkunft und Mehrbedarf sind häufig unterschätzt – wir setzen Ihren vollständigen Anspruch durch.

Sanktionen anfechten

Sanktionen sind oft formell fehlerhaft. Wir prüfen jede Kürzung und fechten rechtswidrige Sanktionen an.

Häufige Probleme mit dem Jobcenter

Diese Bescheide werden am häufigsten erfolgreich angefochten – prüfen Sie jetzt Ihren Fall.

Regelsatz zu niedrig

Ihre Grundsicherung wurde falsch berechnet oder ungerechtfertigt gekürzt.

KdU abgelehnt

Das Jobcenter übernimmt Ihre Mietkosten nicht oder kürzt sie als unangemessen.

Mehrbedarf abgelehnt

Mehrbedarf für Alleinerziehende, Schwangerschaft oder Behinderung wurde nicht anerkannt.

Sanktion erhalten

Ihre Leistungen wurden wegen Pflichtverletzung nach § 31 SGB II gekürzt oder gestrichen.

Rückforderungsbescheid

Das Jobcenter fordert bereits ausgezahlte Leistungen zurück – oft anfechtbar.

Eingliederungsvereinbarung

Unzumutbare Auflagen in der Eingliederungsvereinbarung oder beim Kooperationsplan.

So läuft Ihr Widerspruch ab

Von der ersten Prüfung bis zur Entscheidung – wir begleiten Sie durch jeden Schritt.

1

Bescheid einreichen

Laden Sie Ihren Bescheid hoch oder beschreiben Sie Ihr Problem im Wizard.

2

Kostenlose Prüfung

Ein Anwalt prüft Ihren Bescheid und bewertet die Erfolgsaussichten.

3

Widerspruch einlegen

Wir formulieren und übermitteln den Widerspruch fristgerecht ans Jobcenter.

Entscheidung

Das Jobcenter erlässt einen Widerspruchsbescheid – bei Ablehnung prüfen wir Klage.

Für Sie komplett kostenlos

Als Bürgergeld-Empfänger haben Sie Anspruch auf Beratungshilfe. Mit einem Beratungshilfeschein vom Amtsgericht übernimmt der Staat die Anwaltskosten vollständig. Sie zahlen lediglich eine einmalige Eigenleistung von 15 Euro – oder gar nichts, wenn Ihnen auch das nicht möglich ist.

Anwaltliche Beratung

Vollständig durch Beratungshilfe abgedeckt

Widerspruchsschreiben

Formulierung und Einreichung ohne Kosten für Sie

Fristwahrung

Wir achten auf alle Fristen – Sie müssen nichts vergessen

Häufige Fragen zum Bürgergeld-Widerspruch

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Jobcenter-Bescheide und Widersprüche.

Meine Kosten der Unterkunft (KdU) wurden abgelehnt – was kann ich tun?
Sie können innerhalb von 1 Monat Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Das Jobcenter muss die tatsächlichen Unterkunftskosten übernehmen, wenn diese angemessen sind. Die Angemessenheitsgrenze richtet sich nach dem lokalen Mietspiegel.
Ich habe eine Sanktion vom Jobcenter bekommen – ist das rechtmäßig?
Sanktionen nach § 31 SGB II sind streng formgebunden. Oft fehlt die korrekte Rechtsfolgenbelehrung oder die Sanktion ist unverhältnismäßig. Viele Sanktionen werden im Widerspruchsverfahren aufgehoben.
Mein Mehrbedarf wurde abgelehnt – welche Ansprüche habe ich?
Das SGB II kennt verschiedene Mehrbedarfe: für Alleinerziehende (§ 21 Abs. 3), für Schwangere (§ 21 Abs. 2), bei Behinderung (§ 21 Abs. 4) sowie für dezentrale Warmwassererzeugung.
Das Jobcenter fordert Leistungen zurück – muss ich das zahlen?
Rückforderungsbescheide nach § 45 oder § 48 SGB X sind häufig angreifbar. Prüfen Sie, ob der Bescheid korrekt begründet ist und ob Vertrauensschutz besteht.
Kostet mich der Widerspruch beim Jobcenter etwas?
Nein. Als Bürgergeld-Empfänger haben Sie Anspruch auf Beratungshilfe. Damit ist die anwaltliche Beratung und Vertretung im Widerspruchsverfahren für Sie komplett kostenlos.
Wie lange habe ich Zeit, Widerspruch einzulegen?
Die Widerspruchsfrist beträgt 1 Monat ab Bekanntgabe des Bescheids. Bei fehlerhafter oder fehlender Rechtsbehelfsbelehrung verlängert sich die Frist auf 1 Jahr.

Lassen Sie Ihren Bescheid jetzt prüfen

Kostenlose Ersteinschätzung in 2 Minuten – von spezialisierten Anwälten für Bürgergeld und Sozialrecht.

Ihre Daten sind sicher • Kostenlos via Beratungshilfe • Antwort innerhalb von 24h