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Widerspruchsfrist berechnen

In Deutschland gilt für Widersprüche gegen Behördenbescheide grundsätzlich eine Frist von einem Monat ab Bekanntgabe (§ 84 SGG, § 70 VwGO). Berechnen Sie jetzt Ihre Frist.

Frist berechnen

Das Datum steht oben auf dem Bescheid oder auf dem Briefumschlag.

Wichtige Regeln zu Widerspruchsfristen

1 Monat Grundregel

Die Widerspruchsfrist beträgt grundsätzlich einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG, § 70 VwGO). Der Monat endet am gleichen Tagesdatum des Folgemonats.

Fehlende Belehrung

Fehlt im Bescheid eine Rechtsbehelfsbelehrung oder ist sie fehlerhaft, verlängert sich die Frist auf ein Jahr ab Bekanntgabe.

Wiedereinsetzung

Bei unverschuldeter Fristversäumnis kann innerhalb von 2 Wochen nach Wegfall des Hindernisses Wiedereinsetzung beantragt werden (§ 67 VwGO).

Häufige Fragen zur Widerspruchsfrist

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