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Arbeitsrecht

Arbeitgeber

Widerspruch gegen Abmahnungen, Kündigungen oder fehlerhafte Arbeitszeugnisse.

45%Erfolgsquote
21 TageWiderspruchsfrist
BGB, KSchGRechtsgrundlage
Typische Fälle

Wann können wir Ihnen im Arbeitsrecht helfen?

Vom ersten Gespräch bis zum Gerichtsverfahren — wir begleiten Sie bei allen arbeitsrechtlichen Herausforderungen.

Abmahnung

Sie haben eine ungerechtfertigte Abmahnung erhalten und möchten diese rechtlich angreifen oder aus der Personalakte entfernen lassen.

Kündigung

Die Kündigung wurde ausgesprochen, ohne dass ein triftiger Grund vorliegt, oder die Kündigungsfrist wurde nicht eingehalten.

Arbeitszeugnis

Ihr Zeugnis enthält versteckte negative Formulierungen oder widerspricht Ihrer tatsächlichen Leistung.

Gehalt & Zulagen

Der Arbeitgeber zahlt nicht vereinbarte Gehaltsbestandteile, Boni, Überstunden oder Urlaubsabgeltung nicht aus.

Sanktionen

Der Arbeitgeber verhängt ungerechtfertigte Gehaltskürzungen, Versetzungen oder andere arbeitsrechtliche Maßnahmen.

Mutterschutz & Elternzeit

Nachteile nach Schwangerschaft, Mutterschutz oder Elternzeit: Kündigungsschutz wurde missachtet oder die Wiedereinstellung verweigert.

Ablauf

So funktioniert die Prüfung

01

Fall schildern

Schildern Sie Ihr arbeitsrechtliches Problem: Kündigung, Abmahnung, Zeugnis oder Gehaltsstreitigkeit.

02

Unterlagen prüfen

Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, Zeugnisentwurf oder Gehaltsabrechnungen helfen uns bei der juristischen Bewertung.

03

Rechtsbehelf wählen

Wir prüfen, ob Widerspruch, Kündigungsschutzklage oder ein außergerichtlicher Vergleich der richtige Weg ist.

Häufige Fragen

Was Sie zum Arbeitsrecht wissen sollten

Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden.

Ja. Sie können gegen eine Abmahnung Widerspruch einlegen und deren Löschung aus der Personalakte verlangen, wenn sie ungerechtfertigt ist.

Im ersten Gespräch erhalten Sie oft eine kostenlose Ersteinschätzung. Danach richten sich die Kosten nach dem RVG. Bei geringem Einkommen ist Prozesskostenhilfe möglich.

Ja. Sie haben Anspruch auf ein wohlwollendes Zeugnis. Versteckte negative Formulierungen können angemahnt und korrigiert werden.

Grundsätzlich ja, es sei denn, es liegt eine außerordentliche Kündigung vor oder Sie werden beurlaubt. Ein Anwalt klärt die beste Strategie.

Handeln Sie rechtzeitig — die Fristen sind kurz.

Bei Kündigungen beträgt die Klagefrist nur 3 Wochen. Lassen Sie Ihren Fall jetzt kostenlos prüfen.