Schulplatz abgelehnt
Ihr Kind wurde vom Wunschgymnasium oder der gewünschten Schule abgelehnt, obwohl die Voraussetzungen erfüllt sind.
Widerspruch gegen Schulplatz-Ablehnungen, Noten oder Disziplinarmaßnahmen.
Wir unterstützen Eltern und Schüler bei allen rechtlichen Fragen rund um die Schule.
Ihr Kind wurde vom Wunschgymnasium oder der gewünschten Schule abgelehnt, obwohl die Voraussetzungen erfüllt sind.
Eine Note oder ein Zeugnis ist offensichtlich fehlerhaft oder widerspricht der Leistung Ihres Kindes.
Suspension, Verweis oder andere disziplinarische Maßnahmen wurden ohne rechtmäßige Grundlage verhängt.
Die Schule lehnt notwendige Nachteilsausgleiche, Fördermaßnahmen oder integrative Beschulung ab.
Die Schule oder Kommune weigert sich, den sicheren Schulweg zu gewährleisten oder Schülerbeförderung zu organisieren.
Der Wechsel in eine andere Schulform wurde ohne sachliche Begründung abgelehnt oder verzögert.
Beschreiben Sie das schulische Problem: Ablehnung, Note, Maßnahme oder Förderbedarf.
Bescheid, Zeugnis, Gutachten oder Schriftverkehr mit der Schule helfen uns bei der rechtlichen Bewertung.
Wir prüfen, ob Widerspruch, Überprüfungsantrag oder ein Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht sinnvoll ist.
In der Regel beträgt die Widerspruchsfrist 30 Tage ab Zugang des Bescheids. Bei Zeugnisnoten kann dies variieren — prüfen Sie die Frist früh.
Ja, wenn die Note offensichtlich fehlerhaft ist oder das Bewertungsverfahren nicht korrekt ablief. Eine Überprüfung durch die Schule oder die Schulaufsicht ist möglich.
Bei minderjährigen Schülern handeln die gesetzlichen Vertreter. Ab Volljährigkeit legt der Schüler selbst Widerspruch ein.
Die Kosten richten sich nach dem RVG. In vielen Fällen ist Beratungshilfe möglich. Die erste Einschätzung ist bei uns kostenlos.
Das hängt vom konkreten Fall ab. Noten können oft nur innerhalb der laufenden Prüfung angefochten werden. Andere Bescheide haben eigene Fristen.
Die Fristen im Schulrecht sind oft kurz. Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und zeigen Ihnen die nächsten Schritte auf.