Kfz-Versicherung zahlt nicht
Die Kfz-Versicherung weigert sich, einen Unfallschaden zu regulieren, oder kürzt die Leistung ohne nachvollziehbare Begründung.
Widerspruch gegen Leistungsablehnungen von Kfz-, Haftpflicht-, BU- oder Hausratversicherungen.
Versicherungen lehnen aus vielen Gründen ab — nicht immer zu Recht. Hier die häufigsten Szenarien.
Die Kfz-Versicherung weigert sich, einen Unfallschaden zu regulieren, oder kürzt die Leistung ohne nachvollziehbare Begründung.
Die Privat- oder Betriebshaftpflicht erkennt Ihren Schadensersatzanspruch nicht an oder bietet eine unangemessen niedrige Entschädigung.
Die BU-Versicherung stuft Ihren Gesundheitszustand als nicht berufsunfähig ein oder beruft sich auf vermeintliche Präexistenzen.
Die Versicherung zahlt nach Einbruch, Wasserschaden oder Sturm nicht oder verweigert die Leistung wegen angeblicher Obliegenheitsverletzungen.
Die Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung lehnt die Kostenübernahme trotz ärztlicher Bescheinigung ab.
Die Rechtsschutzversicherung deckt Ihren Fall nicht ab oder verweigert die Prozessfinanzierung ohne triftigen Grund.
Beschreiben Sie kurz, gegen welche Ablehnung oder Kürzung Sie vorgehen möchten.
Laden Sie den Bescheid, das Gutachten und den Versicherungsvertrag hoch, damit wir den Fall juristisch bewerten können.
Wir prüfen die Erfolgsaussicht und formulieren einen rechtskonformen Widerspruch — oder klären die nächsten Schritte mit Ihnen.
Bei Versicherungen beträgt die Widerspruchsfrist in der Regel 30 Tage ab Zugang des Leistungsbescheids. Die genaue Frist entnehmen Sie Ihrem Ablehnungsschreiben.
Sie haben das Recht, ein eigenes Gutachten beizubringen. Die Kosten dafür können im Erfolgsfall von der Versicherung erstattet werden.
Nein. Bei Versicherungen heißt der Rechtsbehelf in der Regel Widerspruch (§ 14 VVG). Einspruch ist bei Behörden üblich, bei Versicherern nicht.
Wenn Sie Rechtsschutzversicherung haben, werden die Kosten meist übernommen. Andernfalls prüfen wir transparent, ob ein Festpreis oder eine andere Kostenregelung sinnvoll ist.
Die reguläre Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre. In bestimmten Fällen kann sie länger sein. Ob Ihr Fall noch verjährungsfrei ist, prüfen wir individuell.
Je früher wir Ihren Fall prüfen, desto besser können wir vorbereiten. Die erste Einschätzung ist kostenlos.