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Versicherungsrecht

Versicherungswidersprüche

Widerspruch gegen Leistungsablehnungen von Kfz-, Haftpflicht-, BU- oder Hausratversicherungen.

35% Erfolgsquote
30 Tage Widerspruchsfrist
VVG Rechtsgrundlage
Typische Fälle

Wann lohnt sich ein Versicherungswiderspruch?

Versicherungen lehnen aus vielen Gründen ab — nicht immer zu Recht. Hier die häufigsten Szenarien.

Kfz-Versicherung zahlt nicht

Die Kfz-Versicherung weigert sich, einen Unfallschaden zu regulieren, oder kürzt die Leistung ohne nachvollziehbare Begründung.

Haftpflicht lehnt ab

Die Privat- oder Betriebshaftpflicht erkennt Ihren Schadensersatzanspruch nicht an oder bietet eine unangemessen niedrige Entschädigung.

Berufsunfähigkeit

Die BU-Versicherung stuft Ihren Gesundheitszustand als nicht berufsunfähig ein oder beruft sich auf vermeintliche Präexistenzen.

Hausrat / Wohngebäude

Die Versicherung zahlt nach Einbruch, Wasserschaden oder Sturm nicht oder verweigert die Leistung wegen angeblicher Obliegenheitsverletzungen.

Reiserücktritt

Die Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung lehnt die Kostenübernahme trotz ärztlicher Bescheinigung ab.

Rechtsschutz

Die Rechtsschutzversicherung deckt Ihren Fall nicht ab oder verweigert die Prozessfinanzierung ohne triftigen Grund.

Ablauf

So funktioniert die Prüfung

01

Fall schildern

Beschreiben Sie kurz, gegen welche Ablehnung oder Kürzung Sie vorgehen möchten.

02

Unterlagen prüfen

Laden Sie den Bescheid, das Gutachten und den Versicherungsvertrag hoch, damit wir den Fall juristisch bewerten können.

03

Widerspruch formulieren

Wir prüfen die Erfolgsaussicht und formulieren einen rechtskonformen Widerspruch — oder klären die nächsten Schritte mit Ihnen.

Häufige Fragen

Was Sie zur Versicherungsablehnung wissen sollten

Bei Versicherungen beträgt die Widerspruchsfrist in der Regel 30 Tage ab Zugang des Leistungsbescheids. Die genaue Frist entnehmen Sie Ihrem Ablehnungsschreiben.

Sie haben das Recht, ein eigenes Gutachten beizubringen. Die Kosten dafür können im Erfolgsfall von der Versicherung erstattet werden.

Nein. Bei Versicherungen heißt der Rechtsbehelf in der Regel Widerspruch (§ 14 VVG). Einspruch ist bei Behörden üblich, bei Versicherern nicht.

Wenn Sie Rechtsschutzversicherung haben, werden die Kosten meist übernommen. Andernfalls prüfen wir transparent, ob ein Festpreis oder eine andere Kostenregelung sinnvoll ist.

Die reguläre Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre. In bestimmten Fällen kann sie länger sein. Ob Ihr Fall noch verjährungsfrei ist, prüfen wir individuell.

Zögern Sie nicht — die Frist läuft.

Je früher wir Ihren Fall prüfen, desto besser können wir vorbereiten. Die erste Einschätzung ist kostenlos.