Fachrichtungswechsel nicht anerkannt
Das Amt lehnt die Förderung ab, weil der Studiengangwechsel angeblich zu spät erfolgte oder kein wichtiger Grund vorliege — obwohl Neigungswandel oder Eignungsmangel bis zum Beginn des 3. Fachsemesters anerkannt sind (§ 7 Abs. 3 BAföG).
Elterneinkommen falsch berechnet
Der Förderbetrag wird gekürzt, weil das BAföG-Amt Freibeträge übersieht, Geschwister in Ausbildung nicht berücksichtigt oder den Aktualisierungsantrag bei gesunkenem Elterneinkommen ignoriert. Die Berechnungsbögen sind häufig fehlerhaft.
Rückforderung nach Datenabgleich
Nach einem Vermögensdatenabgleich fordert das Amt geleistete Förderung zurück. Dabei werden Freibeträge, der Bewertungsstichtag bei Antragstellung und der Vertrauensschutz regelmäßig falsch angewendet — viele Rückforderungsbescheide halten einer Prüfung nicht stand.
Leistungsnachweis beanstandet
Die Weiterförderung wird gestoppt, weil der Leistungsnachweis nach dem 4. Fachsemester fehlt — obwohl Krankheit, Schwangerschaft, Behinderung oder Gremientätigkeit eine spätere Vorlage rechtfertigen können (§ 48 BAföG).
Elternunabhängiges BAföG verweigert
Das Amt rechnet Elterneinkommen an, obwohl Sie elternunabhängig förderfähig sind — etwa nach fünf Jahren Erwerbstätigkeit oder weil der Aufenthaltsort der Eltern unbekannt ist. Diese Voraussetzungen werden oft zu eng geprüft.
Eltern zahlen keinen Unterhalt
Verweigern Ihre Eltern Unterhalt oder Auskünfte, können Sie Vorausleistung nach § 36 BAföG beantragen: Das Amt zahlt die Förderung aus und holt sich den Unterhalt anschließend direkt von den Eltern zurück.