Staatsexamen endgültig nicht bestanden
Der Letztversuch in Jura, Medizin oder Lehramt ist gescheitert und der Bescheid versperrt den Berufszugang. Gerade hier greift die Prüfungsentscheidung in die Berufsfreiheit aus Art. 12 GG ein — und ist gerichtlich überprüfbar.
Störungen im Prüfungsablauf
Baulärm, ausgefallene Technik, verkürzte Bearbeitungszeit oder fehlende Hilfsmittel haben die Prüfung beeinträchtigt. Solche Verfahrensfehler sind voll überprüfbar — müssen aber meist unverzüglich gerügt werden, sonst droht der Verlust des Rügerechts.
Befangene oder falsch besetzte Prüfer
Ein Prüfer war voreingenommen oder hat Sie herabgewürdigt, oder das Gremium war nicht so besetzt, wie es die Prüfungsordnung vorschreibt. Beides kann die Prüfungsentscheidung insgesamt angreifbar machen.
Vertretbare Antwort als falsch gewertet
Ihre Lösung ist fachlich vertretbar und nachvollziehbar begründet, wurde aber als falsch bewertet. Nach der Antwortspielraum-Rechtsprechung des BVerwG darf eine vertretbare, mit gewichtigen Argumenten begründete Antwort nicht als falsch gewertet werden.
IHK-, Meister- oder Kammerprüfung
Auch Abschlussprüfungen der IHK, Meisterprüfungen und Prüfungen der Berufskammern sind anfechtbar. Die Grundsätze zu Verfahrens- und Bewertungsfehlern gelten hier genauso wie bei Hochschulprüfungen und Staatsexamina.
Mündliche Prüfung kaum dokumentiert
Die Bewertung einer mündlichen Prüfung ist ohne aussagekräftiges Protokoll schwer nachvollziehbar. Fehlt eine tragfähige Begründung der Note, kann das die Bewertung angreifbar machen — die Akteneinsicht schafft hier Klarheit.