Unerwartet hohe Nachzahlung
Die Abrechnung weist plötzlich eine deutliche Nachzahlung aus, ohne dass Ihr Verbrauch gestiegen ist. Häufig stecken dahinter Kostensteigerungen, die der Vermieter nicht erläutert, oder schlicht Rechen- und Übertragungsfehler.
Verteilerschlüssel nicht nachvollziehbar
Die Abrechnung erklärt nicht, nach welchem Maßstab die Kosten auf die Mieter verteilt wurden, oder weicht ohne Grund vom Mietvertrag ab. Ein unverständlicher Verteilerschlüssel macht die Abrechnung formell unwirksam.
Reparaturen und Verwaltung umgelegt
Instandhaltungs- und Verwaltungskosten sind keine Betriebskosten und dürfen nicht auf Mieter umgelegt werden. Trotzdem finden sich Positionen wie Reparaturen, Hausverwaltung oder Bankgebühren regelmäßig in Abrechnungen.
Falsche Wohnfläche angesetzt
Wird nach Quadratmetern verteilt, führt eine zu groß angesetzte Wohnfläche unmittelbar zu einem überhöhten Kostenanteil. Eine Nachmessung lohnt sich besonders bei Dachschrägen, Balkonen und Altbauten.
Abrechnung kommt zu spät
Die Abrechnung muss Ihnen spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen. Kommt sie später, sind Nachforderungen grundsätzlich ausgeschlossen — viele Vermieter fordern dennoch Geld nach.
Belegeinsicht wird verweigert
Sie verlangen Einsicht in die Originalbelege, doch der Vermieter blockt ab oder schickt unvollständige Kopien. Ohne Belegprüfung lässt sich die Abrechnung nicht kontrollieren — das müssen Sie nicht hinnehmen.