Typische Fälle
Wann lohnt es sich, eine Inkasso-Forderung abzuwehren?
Nicht jede Forderung, die ein Inkassobüro geltend macht, ist berechtigt. Diese Konstellationen sehen wir besonders häufig.
Forderung völlig unbekannt
Sie erhalten ein Inkassoschreiben über einen Vertrag, den Sie nie geschlossen haben — etwa nach Identitätsmissbrauch, aus einer Abofalle oder durch eine schlichte Verwechslung. Ohne nachvollziehbaren Forderungsnachweis müssen Sie nicht zahlen.
Überhöhte Inkassokosten
Die Hauptforderung ist klein, doch Inkassogebühren, Mahnpauschalen, Auskunfts- und Kontoführungskosten blähen den Betrag auf. Solche Posten sind gesetzlich gedeckelt und in vielen Fällen ganz oder teilweise nicht erstattungsfähig.
Gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt
Der gelbe Umschlag vom Mahngericht setzt eine harte Frist: Nur wer binnen zwei Wochen Widerspruch einlegt, verhindert einen Vollstreckungsbescheid — auch dann, wenn die geltend gemachte Forderung offensichtlich unbegründet ist.
Verjährte Altforderung
Inkassobüros kaufen alte Forderungen auf und treiben sie Jahre später ein. Viele dieser Ansprüche sind längst verjährt — die Einrede müssen Sie jedoch aktiv erheben, sonst bleibt die Forderung durchsetzbar.
Drohung mit Schufa und Pfändung
Das Schreiben droht mit Schufa-Eintrag, Hausbesuch oder Lohnpfändung. Ohne Vollstreckungstitel darf das Inkassobüro nicht pfänden — solche Drohkulissen dienen häufig nur dem Aufbau von Zahlungsdruck und sind rechtlich oft unbegründet.
Druck zur Ratenzahlung
Das Inkassobüro drängt auf ein Schuldanerkenntnis oder eine Ratenzahlungsvereinbarung. Wer unterschreibt, erkennt unter Umständen auch unberechtigte oder verjährte Forderungen an — und lässt die Verjährung von Neuem beginnen.