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Verbraucherrecht

Inkasso-Forderung erhalten?
Abwehren statt zahlen

Inkassoschreiben oder Mahnbescheid erhalten? Unberechtigte Forderungen und überhöhte Gebühren abwehren.

2 Wochen Frist
§ 694 ZPO Rechtsgrundlage
0 € Ersteinschätzung

Die kurze Antwort

Zahlen Sie nicht vorschnell: Ein Inkassoschreiben ist kein Vollstreckungstitel. Prüfen Sie, ob die Forderung berechtigt, verjährt oder überhöht ist. Gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid müssen Sie binnen 2 Wochen ab Zustellung Widerspruch einlegen — ein Kreuz auf dem beigefügten Formular genügt, eine Begründung ist nicht nötig. Die Ersteinschätzung durch die Kanzlei Mandati ist kostenlos.

Typische Fälle

Wann lohnt es sich, eine Inkasso-Forderung abzuwehren?

Nicht jede Forderung, die ein Inkassobüro geltend macht, ist berechtigt. Diese Konstellationen sehen wir besonders häufig.

Forderung völlig unbekannt

Sie erhalten ein Inkassoschreiben über einen Vertrag, den Sie nie geschlossen haben — etwa nach Identitätsmissbrauch, aus einer Abofalle oder durch eine schlichte Verwechslung. Ohne nachvollziehbaren Forderungsnachweis müssen Sie nicht zahlen.

Überhöhte Inkassokosten

Die Hauptforderung ist klein, doch Inkassogebühren, Mahnpauschalen, Auskunfts- und Kontoführungskosten blähen den Betrag auf. Solche Posten sind gesetzlich gedeckelt und in vielen Fällen ganz oder teilweise nicht erstattungsfähig.

Gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt

Der gelbe Umschlag vom Mahngericht setzt eine harte Frist: Nur wer binnen zwei Wochen Widerspruch einlegt, verhindert einen Vollstreckungsbescheid — auch dann, wenn die geltend gemachte Forderung offensichtlich unbegründet ist.

Verjährte Altforderung

Inkassobüros kaufen alte Forderungen auf und treiben sie Jahre später ein. Viele dieser Ansprüche sind längst verjährt — die Einrede müssen Sie jedoch aktiv erheben, sonst bleibt die Forderung durchsetzbar.

Drohung mit Schufa und Pfändung

Das Schreiben droht mit Schufa-Eintrag, Hausbesuch oder Lohnpfändung. Ohne Vollstreckungstitel darf das Inkassobüro nicht pfänden — solche Drohkulissen dienen häufig nur dem Aufbau von Zahlungsdruck und sind rechtlich oft unbegründet.

Druck zur Ratenzahlung

Das Inkassobüro drängt auf ein Schuldanerkenntnis oder eine Ratenzahlungsvereinbarung. Wer unterschreibt, erkennt unter Umständen auch unberechtigte oder verjährte Forderungen an — und lässt die Verjährung von Neuem beginnen.

Fristen

Fristen bei Inkassoschreiben und Mahnbescheid

Einfache Inkassoschreiben setzen keine gesetzliche Frist — gerichtliche Post dagegen schon. Diese Fristen sollten Sie kennen.

Konstellation Frist Rechtsgrundlage
Widerspruch gegen gerichtlichen Mahnbescheid 2 Wochen ab Zustellung § 694 ZPO
Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid 2 Wochen ab Zustellung § 700 ZPO i. V. m. § 339 ZPO
Einfaches Inkassoschreiben (außergerichtlich) Keine gesetzliche Frist Zahlungsfristen im Schreiben sind selbst gesetzt; der Verzug richtet sich nach § 286 BGB
Verjährung der Hauptforderung (Einrede erheben) 3 Jahre (Jahresende) § 195 BGB, § 199 BGB
Ablauf

So funktioniert die Prüfung

01

Fall schildern

Beschreiben Sie kurz, wer welche Forderung gegen Sie geltend macht — und ob Ihnen der zugrunde liegende Vertrag überhaupt bekannt ist.

02

Unterlagen hochladen

Laden Sie das Inkassoschreiben, einen etwaigen Mahnbescheid sowie Verträge und Zahlungsbelege hoch. Wir prüfen Forderungsgrund, Verjährung, die Höhe der Inkassokosten und die Darlegung der Gegenseite.

03

Forderung abwehren

Wir weisen unberechtigte Forderungen schriftlich zurück, erheben die Verjährungseinrede oder legen fristgerecht Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein — und klären die nächsten Schritte mit Ihnen.

Angriffspunkte

Typische Fehler von Inkassobüros — Ihre Angriffspunkte

01

Überhöhte oder doppelte Inkassogebühren

Inkassokosten sind nach § 13a RDG i. V. m. dem RVG gesetzlich gedeckelt. Trotzdem tauchen in Forderungsaufstellungen regelmäßig doppelte Mahnpauschalen, Kontoführungs- und Auskunftskosten auf — solche Posten müssen Sie nicht zahlen, sie lassen sich gezielt herausstreichen.

02

Verjährte Altforderungen werden eingetrieben

Aufgekaufte Forderungen aus lange zurückliegenden Verträgen sind häufig bereits verjährt — die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (§ 195 BGB). Die Verjährung wirkt jedoch nicht automatisch: Sie müssen die Einrede aktiv erheben, sonst bleibt die Forderung durchsetzbar.

03

Drohkulisse ohne Vollstreckungstitel

Schufa-Eintrag, Hausbesuch, Lohnpfändung — viele Inkassoschreiben bauen massiven Druck auf. Die Zwangsvollstreckung setzt aber einen Titel voraus (§ 704 ZPO), den ein bloßes Inkassoschreiben gerade nicht darstellt. Solche Drohungen sind häufig unbegründet und sollten Sie nicht zu vorschnellen Zahlungen verleiten.

04

Forderung wird nicht nachvollziehbar dargelegt

Inkassodienstleister müssen bei der ersten Geltendmachung unter anderem den Gläubiger, den Forderungsgrund und die Kosten offenlegen (§ 13a RDG). Fehlen Vertragsdatum, Ursprungsgläubiger oder eine prüffähige Aufstellung, spricht das gegen die Forderung — verlangen Sie Auskunft, bevor Sie zahlen.

05

Druck zu Schuldanerkenntnis und Ratenzahlung

Vorformulierte Ratenzahlungsvereinbarungen und Schuldanerkenntnisse sind keine Kulanz: Wer unterschreibt, erkennt unter Umständen auch verjährte oder überhöhte Forderungen an — und lässt die Verjährung nach § 212 BGB neu beginnen. Unterschreiben Sie nichts, bevor die Forderung geprüft ist.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Inkasso, Mahnbescheid und Inkassokosten

Nein. Ein Inkassoschreiben ist kein Vollstreckungstitel und verpflichtet Sie nicht automatisch zur Zahlung. Prüfen Sie zunächst, ob die Forderung dem Grunde und der Höhe nach berechtigt ist, ob das Inkassobüro die Forderung nachvollziehbar darlegt und ob der Anspruch möglicherweise verjährt ist. Erst wenn die Forderung tatsächlich besteht, sollten Sie zahlen — und auch dann nur in gesetzlich zulässiger Höhe.

Der Widerspruch muss binnen 2 Wochen ab Zustellung beim zuständigen Mahngericht eingehen (§ 694 ZPO). Dem Mahnbescheid liegt ein Widerspruchsformular bei — ein angekreuztes Feld und Ihre Unterschrift genügen, eine Begründung ist nicht erforderlich. Mit dem Widerspruch verhindern Sie den Vollstreckungsbescheid. Will die Gegenseite die Forderung weiterverfolgen, muss sie diese im streitigen Gerichtsverfahren begründen und beweisen.

Ein einfaches Inkassoschreiben setzt zwar keine gesetzliche Frist, ungeprüft ignorieren sollten Sie es trotzdem nicht: Bleibt eine berechtigte Forderung offen, drohen weitere Kosten und ein gerichtliches Mahnverfahren. Gerichtliche Post — Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid — dürfen Sie keinesfalls liegen lassen, weil dort harte Fristen von 2 Wochen laufen. Sinnvoller ist es, die Forderung prüfen zu lassen und unberechtigten Forderungen schriftlich zu widersprechen.

Inkassokosten sind gesetzlich gedeckelt: Nach § 13a RDG in Verbindung mit dem RVG dürfen Inkassodienstleister nicht mehr verlangen, als einem Rechtsanwalt zustünde. Doppelte Mahnpauschalen, Kontoführungsgebühren oder pauschale Auskunftskosten müssen Sie regelmäßig nicht zahlen. Gerade bei kleinen Hauptforderungen sind die angesetzten Gebühren häufig überhöht und sollten Position für Position geprüft werden.

Die Ersteinschätzung Ihres Falls ist kostenlos. Wir prüfen das Inkassoschreiben und teilen Ihnen mit, ob sich eine Abwehr lohnt. Sollten weitere Schritte sinnvoll sein, klären wir alle dadurch entstehenden Kosten transparent und vor einer Beauftragung mit Ihnen — Sie entscheiden danach in Ruhe, ob wir für Sie tätig werden sollen.

Nach unserer Praxiserfahrung im Verbraucherrecht sind Inkassoforderungen häufig ganz oder teilweise unberechtigt — insbesondere bei den angesetzten Gebühren und bei aufgekauften Altforderungen. Ob das auch in Ihrem Fall gilt, hängt vom Einzelfall ab: vom Forderungsgrund, von der Verjährung und von der Dokumentation der Gegenseite. Eine Erfolgsgarantie kann es nicht geben — eine fundierte Einschätzung vorab schon.

Sie schildern Ihren Fall über den Online-Fragebogen und laden das Inkassoschreiben sowie vorhandene Unterlagen hoch. Wir prüfen Forderungsgrund, Verjährung, Inkassokosten und die Darlegung der Gegenseite. Anschließend erhalten Sie eine Einschätzung: Je nach Ergebnis weisen wir die Forderung schriftlich zurück, erheben die Verjährungseinrede oder legen fristgerecht Widerspruch gegen einen Mahnbescheid ein.

Geprüft durch die Kanzlei Mandati

Diese Seite wird von der Kanzlei Mandati (Essen) juristisch betreut. Die Inhalte ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall — genau dafür gibt es die kostenlose Ersteinschätzung.

Stand: Juni 2026 · Rechtsgrundlagen: § 694 ZPO · § 13a RDG · § 195 BGB

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