Festsetzungsbescheid mit Säumniszuschlag
Der Beitragsservice setzt rückständige Rundfunkbeiträge per Bescheid fest und erhebt zusätzlich einen Säumniszuschlag — oft, obwohl die Zahlung bereits erfolgt ist oder die Forderung dem Grunde nach nicht besteht.
Beiträge für Zeit vor Einzug
Die Festsetzung umfasst Zeiträume, in denen Sie die Wohnung noch gar nicht innehatten — etwa nach einer automatischen Anmeldung über den Meldedatenabgleich. Solche Zeiträume lassen sich mit Mietvertrag und Meldebescheinigung angreifen.
Doppelverbeitragung in der WG
Pro Wohnung ist nur ein Rundfunkbeitrag geschuldet. Trotzdem werden Mitbewohner in Wohngemeinschaften häufig parallel herangezogen, obwohl ein anderer Bewohner bereits angemeldet ist und zahlt — eine klassische Doppelverbeitragung.
Befreiung abgelehnt oder übersehen
Sie beziehen Bürgergeld, Grundsicherung, BAföG oder bestimmte Pflegeleistungen — trotzdem wird der Beitrag festgesetzt oder Ihr Befreiungsantrag abgelehnt. Befreiungstatbestände nach § 4 RBStV werden in der Praxis regelmäßig übersehen.
Umzug doppelt verbeitragt
Nach einem Umzug laufen alte und neue Wohnung parallel im System des Beitragsservice — Sie erhalten Festsetzungen für beide Wohnungen, obwohl Sie nur eine innehatten und die Abmeldung längst erfolgt ist.
Vollstreckung und Kontopfändung
Der Beitragsservice übergibt offene Forderungen an die Vollstreckungsbehörde — es drohen Kontopfändung und Gerichtsvollzieher. Da der Widerspruch die Vollstreckung nicht automatisch stoppt, muss zusätzlich Vollstreckungsschutz beantragt werden.