Typische Fälle
Wann lohnt sich der Widerspruch gegen die Agentur für Arbeit?
Sperrzeit, Ablehnung, falsche Berechnung — das sind die häufigsten Konstellationen, in denen ein Widerspruch gegen Sperrzeit- und ALG-Bescheide Erfolg haben kann.
Sperrzeit nach Aufhebungsvertrag
Die Agentur für Arbeit verhängt nach einem Aufhebungsvertrag pauschal zwölf Wochen Sperrzeit — obwohl eine betriebsbedingte Kündigung drohte und die Abfindung der 0,5-Faustformel entspricht. Solche Bescheide sind häufig angreifbar.
Sperrzeit nach Eigenkündigung
Sie haben selbst gekündigt — wegen gesundheitlicher Belastung, Mobbing, ausstehender Lohnzahlungen oder einer konkreten Zusage eines neuen Arbeitgebers. Diese Umstände können als wichtiger Grund die Sperrzeit vollständig ausschließen.
Arbeitslosengeld falsch berechnet
Das Bemessungsentgelt ist zu niedrig angesetzt, Beschäftigungszeiten fehlen oder die Steuerklasse wurde falsch berücksichtigt. Schon kleine Berechnungsfehler wirken sich über die gesamte Bezugsdauer spürbar auf Ihre Leistung aus.
ALG-Antrag abgelehnt
Die Agentur verneint die Anwartschaftszeit, weil Versicherungszeiten angeblich fehlen — etwa aus Beschäftigung, Krankengeldbezug oder Erziehungszeiten. Bei genauer Prüfung liegen die erforderlichen Zeiten häufig doch vor.
Anspruchsdauer verkürzt
Die Sperrzeit mindert nicht nur die Zahlung, sondern auch die Gesamtanspruchsdauer Ihres Arbeitslosengeldes. Zusätzlich wird die Bezugsdauer mitunter falsch berechnet, etwa bei längeren Versicherungszeiten oder höherem Lebensalter.
Sperrzeit wegen Meldeversäumnis
Ein verpasster Meldetermin führt zur Sperrzeit — obwohl die Einladung Sie nie erreichte, der Hinweis auf die Rechtsfolgen fehlte oder ein wichtiger Grund wie Krankheit vorlag. Solche Bescheide halten einer Prüfung oft nicht stand.