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Sozialrecht

Krankengeld eingestellt?
Widerspruch gegen die Krankenkasse

Widerspruch, wenn die Krankenkasse das Krankengeld einstellt oder den MD vorschiebt.

1 Monat Frist
§ 44 SGB V Rechtsgrundlage
0 € Ersteinschätzung

Die kurze Antwort

Stellt die Krankenkasse Ihr Krankengeld ein, können Sie innerhalb eines Monats ab Zustellung des Bescheids kostenfrei Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Reichen Sie weiterhin lückenlose Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ein und lassen Sie das MD-Gutachten prüfen — es ergeht häufig nur nach Aktenlage. Die anwaltliche Ersteinschätzung Ihres Falls ist kostenlos.

Typische Fälle

Wann lohnt sich der Widerspruch gegen die Krankengeld-Einstellung?

Krankenkassen beenden die Zahlung häufig unter Verweis auf den Medizinischen Dienst — nicht immer zu Recht. Diese Konstellationen sehen wir regelmäßig.

Einstellung trotz laufender AU

Ihr behandelnder Arzt bescheinigt weiterhin Arbeitsunfähigkeit, doch die Krankenkasse stellt das Krankengeld zu einem festen Datum ein — meist unter Verweis auf eine Stellungnahme des Medizinischen Dienstes.

MD schreibt Sie gesund

Der Medizinische Dienst hält Sie für arbeitsfähig, ohne Sie jemals persönlich untersucht zu haben. Solche Gutachten nach Aktenlage sind ein zentraler Angriffspunkt im Widerspruchsverfahren gegen die Einstellung.

Lücke bei der Folgebescheinigung

Die Folgebescheinigung wurde einen Tag zu spät ausgestellt, und die Kasse beruft sich auf eine Lücke in der Arbeitsunfähigkeit. Ob der Anspruch dadurch tatsächlich entfallen ist, lässt sich häufig juristisch klären.

Aufforderung zum Reha-Antrag

Die Kasse setzt Ihnen eine Frist, einen Reha-Antrag nach § 51 SGB V zu stellen. Dieser Antrag kann in eine Erwerbsminderungsrente umgedeutet werden — mit weitreichenden Folgen für Ihre Existenzsicherung.

Druck durch das Fallmanagement

Anrufe, Fragebögen und Terminforderungen des Krankengeldfallmanagements setzen Sie unter Druck, sich gesund zu melden oder vorzeitig zu arbeiten. Sie sind nicht verpflichtet, der Kasse telefonisch Auskunft zu geben.

Streit um die 78 Wochen

Die Kasse rechnet Vorerkrankungen auf die Höchstbezugsdauer an oder behandelt unterschiedliche Diagnosen als „dieselbe Krankheit“ — und steuert Sie früher aus, als § 48 SGB V es erlaubt.

Fristen

Fristen beim Widerspruch gegen die Krankenkasse

Maßgeblich ist die Monatsfrist ab Zustellung des Einstellungsbescheids — daneben gibt es Sonderkonstellationen, die über Ihren Anspruch entscheiden können.

Konstellation Frist Rechtsgrundlage
Widerspruch gegen den Einstellungsbescheid 1 Monat ab Zustellung § 84 SGG
Fehlende oder fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung 1 Jahr ab Bekanntgabe § 66 Abs. 2 SGG
Folgebescheinigung nach Ende der letzten AU-Bescheinigung Nächster Werktag § 46 SGB V
Überprüfung eines bereits bestandskräftigen Bescheids Bis zu 4 Jahre rückwirkend § 44 SGB X
Ablauf

So funktioniert die Prüfung

01

Einstellung schildern

Beschreiben Sie kurz, seit wann Sie Krankengeld beziehen, zu welchem Datum die Kasse die Zahlung einstellt und ob ein Gutachten des Medizinischen Dienstes erwähnt wird.

02

Unterlagen hochladen

Laden Sie den Einstellungsbescheid, die Mitteilung des Medizinischen Dienstes, Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und aktuelle Arztberichte hoch — daraus ergibt sich die Angriffslinie.

03

Widerspruch einlegen

Wir prüfen die Frist, die Lückenlosigkeit Ihrer AU-Bescheinigungen und das MD-Gutachten auf Mängel der Aktenlage-Beurteilung — und formulieren einen fristwahrenden, begründeten Widerspruch.

Angriffspunkte

Typische Fehler der Krankenkasse bei der Krankengeld-Einstellung

01

Gutachten nur nach Aktenlage

Der Medizinische Dienst beurteilt Ihre Arbeitsfähigkeit nach § 275 SGB V häufig allein anhand der Akten — ohne persönliche Untersuchung. Weicht das Ergebnis von den Befunden Ihrer behandelnden Ärzte ab, hält die Einstellung einer Überprüfung im Widerspruchsverfahren häufig nicht stand.

02

Einstellung lange vor Ablauf der Höchstbezugsdauer

Krankengeld wird wegen derselben Krankheit bis zu 78 Wochen gezahlt (§ 48 SGB V). Viele Kassen stellen die Zahlung deutlich früher ein und stützen sich allein auf den Medizinischen Dienst — obwohl die Höchstbezugsdauer bei Weitem nicht ausgeschöpft ist.

03

Fehlende Anhörung vor der Einstellung

Bevor die Kasse eine laufende Leistung entzieht, muss sie Sie nach § 24 SGB X anhören. Unterbleibt die Anhörung oder wird Ihr Vortrag nicht gewürdigt, ist der Einstellungsbescheid formell fehlerhaft — ein Punkt, den wir im Widerspruch konsequent rügen.

04

Reha-Aufforderung ohne Ermessensausübung

Die Aufforderung, einen Reha-Antrag nach § 51 SGB V zu stellen, steht im Ermessen der Kasse. Erfolgt sie schematisch, ohne Begründung oder mit zu kurzer Frist, ist sie angreifbar — zumal der Antrag in eine Erwerbsminderungsrente umgedeutet werden kann.

05

Befunde der behandelnden Ärzte werden übergangen

Die Kasse muss den Sachverhalt nach § 20 SGB X von Amts wegen vollständig aufklären. Setzt sie sich über aktuelle Atteste und Facharztberichte hinweg, ohne sich damit auseinanderzusetzen, verletzt sie ihre Amtsermittlungspflicht — ein häufiger Angriffspunkt.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Krankengeld-Widerspruch

Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat ab Zustellung des Einstellungsbescheids (§ 84 SGG). Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung oder ist sie fehlerhaft, verlängert sich die Frist auf ein Jahr (§ 66 SGG). Der Widerspruch selbst ist kostenfrei. Legen Sie ihn zur Fristwahrung notfalls zunächst ohne Begründung ein — die ausführliche Begründung kann nachgereicht werden.

Das Widerspruchsverfahren bei der Krankenkasse ist gesetzlich kostenfrei. Auch unsere Ersteinschätzung Ihres Falls kostet nichts. Möchten Sie uns anschließend mit dem Widerspruch beauftragen, klären wir alle weiteren Kosten vorab transparent mit Ihnen — Sie entscheiden erst danach, ob wir tätig werden. Eine bestehende Rechtsschutzversicherung kann die Kosten zudem übernehmen.

Eine pauschale Erfolgsgarantie gibt es nicht — jeder Fall hängt von den medizinischen Befunden ab. Nach unserer Praxiserfahrung im Sozialrecht halten MD-Gutachten, die nur nach Aktenlage erstellt wurden, einer Überprüfung jedoch häufig nicht stand. Je besser Ihre Arbeitsunfähigkeit ärztlich dokumentiert ist, desto stärker ist Ihre Position im Widerspruchsverfahren.

Das Gutachten des Medizinischen Dienstes ist eine Empfehlung an die Krankenkasse — der MD entscheidet nicht selbst über Ihr Krankengeld. Häufig ergeht es nach Aktenlage, ohne dass Sie persönlich untersucht wurden. Bescheinigt Ihr behandelnder Arzt weiterhin Arbeitsunfähigkeit, sollten Sie Widerspruch einlegen und aktuelle Befunde vorlegen. Der Widerspruch zwingt die Kasse, die Einstellung erneut zu prüfen.

Sie legen innerhalb der Monatsfrist schriftlich Widerspruch ein; die Begründung kann nachgereicht werden. Reichen Sie währenddessen weiter lückenlose Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ein — die Folgebescheinigung spätestens am nächsten Werktag nach dem letzten attestierten Tag. Hilft die Kasse nicht ab, entscheidet der Widerspruchsausschuss. Gegen den Widerspruchsbescheid ist die Klage vor dem Sozialgericht möglich, das für Versicherte gerichtskostenfrei ist.

Mit der Aufforderung nach § 51 SGB V kann die Kasse Ihr Krankengeld beenden, wenn Sie den Antrag nicht fristgerecht stellen. Zugleich kann der Reha-Antrag von der Rentenversicherung in einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente umgedeutet werden — oft mit erheblichen finanziellen Nachteilen. Reagieren Sie deshalb nicht vorschnell, sondern lassen Sie die Aufforderung vorher anwaltlich prüfen.

Krankengeld wird wegen derselben Krankheit für längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt (§ 48 SGB V). In der Praxis stellen Kassen die Zahlung jedoch oft deutlich früher ein, etwa unter Verweis auf den Medizinischen Dienst. Ob Vorerkrankungen korrekt angerechnet wurden und wirklich dieselbe Krankheit vorliegt, sollte im Zweifel geprüft werden.

Geprüft durch die Kanzlei Mandati

Diese Seite wird von der Kanzlei Mandati (Essen) juristisch betreut. Die Inhalte ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall — genau dafür gibt es die kostenlose Ersteinschätzung.

Stand: Juni 2026 · Rechtsgrundlagen: § 44 SGB V · § 48 SGB V · § 84 SGG

Krankengeld eingestellt? Die Monatsfrist läuft.

Ab Zustellung des Einstellungsbescheids bleibt Ihnen nur 1 Monat für den Widerspruch. Je früher wir MD-Gutachten und Unterlagen prüfen, desto besser — die Ersteinschätzung ist kostenlos.