Ablehnung wegen Lebensunterhalt
Die Behörde hält Ihren Lebensunterhalt für nicht gesichert — etwa wegen früherer Sozialleistungen, befristeter Verträge oder schwankenden Einkommens. Diese Prognose fällt in der Praxis häufig zu streng aus und hält einer rechtlichen Prüfung oft nicht stand.
Verfahren dauert länger als ein Jahr
Ihr Antrag liegt seit vielen Monaten unbearbeitet bei der überlasteten Behörde. Nach 3 Monaten ohne Entscheidung ist die Untätigkeitsklage zulässig — sie beschleunigt festgefahrene Einbürgerungsverfahren nach Praxiserfahrung deutlich.
Identität gilt als ungeklärt
Die Behörde verlangt immer neue Dokumente zur Identitätsklärung, obwohl Sie alles Zumutbare vorgelegt haben — etwa weil Ihr Herkunftsstaat bestimmte Urkunden gar nicht ausstellt. Welche Mitwirkung tatsächlich gefordert werden darf, ist rechtlich begrenzt.
Aufenthaltszeiten falsch angerechnet
Studienzeiten, Duldungszeiten oder Zeiten mit Fiktionsbescheinigung werden bei der Berechnung der erforderlichen Aufenthaltsdauer nicht oder falsch berücksichtigt — und der Antrag deshalb vorschnell als verfrüht abgelehnt.
Altfall: Aufgabe des Passes verlangt
Seit der StAG-Reform 2024 wird Mehrstaatigkeit generell hingenommen — der alte Pass darf behalten werden. In Altfällen wenden Behörden teils noch die frühere Rechtslage an und verlangen weiterhin die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit.
Härtefall beim Test abgelehnt
Wer Einbürgerungstest oder Sprachnachweis aus gesundheitlichen oder altersbedingten Gründen nicht erbringen kann, profitiert von gesetzlichen Ausnahmeregelungen. Behörden lehnen solche Härtefälle gleichwohl häufig ab, ohne den Einzelfall ausreichend zu würdigen.