Aufenthaltserlaubnis wird abgelehnt
Die Ausländerbehörde lehnt die Erteilung ab — etwa wegen angeblich nicht gesicherten Lebensunterhalts, fehlender Passpflicht oder Zweifeln am Aufenthaltszweck. Häufig beruht die Entscheidung auf einer fehlerhaften Würdigung des Sachverhalts.
Verlängerung wird verweigert
Sie haben die Verlängerung rechtzeitig beantragt, doch die Behörde lehnt ab oder verweigert die Fiktionsbescheinigung — obwohl Ihr bisheriger Titel bei rechtzeitiger Antragstellung bis zur Entscheidung fortgilt.
Visum von der Botschaft abgelehnt
Die deutsche Auslandsvertretung lehnt Ihren Visumantrag ab, oft nur mit knapper Standardbegründung. Mit einer Remonstration oder einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin lässt sich die Entscheidung überprüfen.
Niederlassungserlaubnis nicht erteilt
Trotz langjährigen Aufenthalts verweigert die Behörde die Niederlassungserlaubnis — etwa wegen angeblich fehlender Rentenbeiträge, Sprachkenntnisse oder Voraufenthaltszeiten. Diese Voraussetzungen werden in der Praxis nicht selten falsch berechnet.
Fachkräftevisum oder Chancenkarte abgelehnt
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz und die Chancenkarte haben neue Aufenthaltsansprüche geschaffen. Behörden wenden diese Regelungen teils noch fehlerhaft an — eine Ablehnung ist deshalb oft nicht das letzte Wort.
Familiennachzug wird abgelehnt
Der Nachzug von Ehepartnern oder Kindern scheitert an Sprachnachweisen, Wohnraum- oder Einkommensanforderungen. Ob diese Anforderungen in Ihrem Einzelfall überhaupt gelten, prüft die Behörde nicht immer korrekt.