Einkommen falsch berechnet
Die Elterngeldstelle hat Boni, Provisionen oder andere Gehaltsbestandteile falsch eingeordnet und Ihr Bemessungseinkommen zu niedrig angesetzt. Schon kleine Berechnungsfehler wirken sich über den gesamten Bezugszeitraum aus.
Falscher Bemessungszeitraum
Krankheit, Mutterschutz oder ein vorangegangener Elterngeldbezug verschieben den Bemessungszeitraum. Hat die Behörde diese Ausklammerungstatbestände übersehen, fließen Monate mit geringerem Einkommen in die Berechnung ein.
Selbständige und Mischeinkünfte
Bei Selbständigen sowie bei Mischeinkünften aus Anstellung und Selbständigkeit liegen die Elterngeldstellen besonders häufig daneben: falscher Veranlagungszeitraum, fehlerhafte Gewinnermittlung oder unzutreffende Zuordnung der Einkunftsarten.
Rückforderung des Elterngelds
Die Elterngeldstelle fordert bereits gezahltes Elterngeld zurück — etwa wegen angeblich falscher Angaben oder nachträglicher Einkommensanrechnung. Solche Bescheide sind häufig angreifbar, insbesondere über den Vertrauensschutz.
Zuverdienst falsch angerechnet
Sie arbeiten im Bezugszeitraum in Teilzeit, und die Behörde rechnet Ihr Einkommen fehlerhaft an — etwa durch eine falsche Prognose, unzutreffende Abzüge oder die Anrechnung nicht maßgeblicher Bezüge.
ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus
ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus haben eigene Fallstricke. Hat die Elterngeldstelle Sie falsch beraten, kann der Fehler über den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch korrigiert werden — Sie werden so gestellt, als wären Sie richtig beraten worden.