Volljähriges Kind in Ausbildung abgelehnt
Ihr Kind ist unter 25 und in Schulausbildung, Berufsausbildung oder Studium — trotzdem lehnt die Familienkasse ab. Solche Bescheide erweisen sich nach unserer Erfahrung häufig als vorschnell und unzureichend geprüft.
Rückforderung über mehrere Jahre
Die Familienkasse fordert Kindergeld rückwirkend für mehrere Jahre zurück. Solche Bescheide sind angreifbar: Festsetzungsverjährung, fehlende Aufhebung der ursprünglichen Festsetzung und Vertrauensschutz sind zentrale Verteidigungslinien gegen die Rückforderung.
Master als Zweitausbildung eingestuft
Die Familienkasse behandelt das Masterstudium nach dem Bachelor oder eine duale Weiterbildung pauschal als Zweitausbildung und lehnt ab. Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist hier differenziert — pauschale Ablehnungen halten oft nicht stand.
Übergangszeit nicht anerkannt
Zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn liegen wenige Monate, und die Familienkasse stellt die Zahlung ein. Übergangszeiten von bis zu vier Monaten erhalten den Anspruch jedoch ausdrücklich — die Einstellung ist dann regelmäßig angreifbar.
Ausbildungsplatzsuche nicht akzeptiert
Ihr Kind sucht ernsthaft einen Ausbildungsplatz, doch die Familienkasse erkennt die Bemühungen nicht an. Auch während der Ausbildungsplatzsuche besteht der Anspruch fort — entscheidend ist die nachvollziehbare Dokumentation der Bewerbungen.
Zahlung wegen fehlender Nachweise gestoppt
Die Familienkasse stellt die Zahlung ein, weil Immatrikulations- oder Ausbildungsbescheinigungen angeblich fehlen — obwohl Sie diese eingereicht haben oder kurzfristig nachreichen können. In solchen Fällen lässt sich der Anspruch oft schnell wiederherstellen.