Erhöhung nur mit Floskeln begründet
Das Anpassungsschreiben verweist pauschal auf steigende Gesundheitskosten oder den medizinischen Fortschritt, benennt aber nicht die maßgeblichen Gründe. Nach der BGH-Rechtsprechung ist eine solche Erhöhung formell unwirksam.
Schwellenwert fraglich überschritten
Eine Prämienanpassung setzt voraus, dass der auslösende Faktor — Versicherungsleistungen oder Sterbewahrscheinlichkeit — den gesetzlichen Schwellenwert überschreitet. Ob das tatsächlich der Fall war, lässt sich vielen Mitteilungen nicht entnehmen.
Mehrere Erhöhungsrunden im Vertrag
Ihr Vertrag läuft seit vielen Jahren und wurde mehrfach angepasst. Jede einzelne Erhöhungsmitteilung kann gesondert geprüft werden — unwirksame Runden summieren sich über die Jahre erheblich.
Beitragssprung kurz vor dem Ruhestand
Gerade langjährig privat Versicherte erleben im Alter deutliche Beitragssprünge. Genau bei diesen Bestandsverträgen mit mehreren Anpassungsrunden lohnt die Prüfung der gesamten Erhöhungshistorie besonders.
Mitteilung unvollständig zugegangen
Die Neufestsetzung wird erst zu Beginn des zweiten Monats nach Zugang der ordnungsgemäßen Mitteilung wirksam. Fehlt eine vollständige Begründung, wurde der erhöhte Beitrag möglicherweise ohne wirksamen Rechtsgrund gezahlt.
Rückzahlung samt Nutzungen gewollt
Bei unwirksamen Erhöhungen können die überzahlten Beitragsanteile mehrerer Jahre zurückgefordert werden — zuzüglich der Nutzungen, die der Versicherer aus diesen Beiträgen gezogen hat.