GdB unter 50 festgestellt
Statt der erwarteten Schwerbehinderung stellt das Versorgungsamt nur einen GdB von 30 oder 40 fest. Besonderer Kündigungsschutz, Zusatzurlaub und Steuerfreibeträge bleiben Ihnen damit verwehrt — obwohl Ihre Befunde mehr hergeben.
Antrag vollständig abgelehnt
Das Versorgungsamt lehnt die Feststellung eines GdB komplett ab, weil Ihre Funktionsbeeinträchtigungen als nicht dauerhaft oder als altersüblich eingestuft werden — häufig ohne tragfähige medizinische Begründung im Bescheid.
Merkzeichen G, aG oder B verweigert
Merkzeichen wie G, aG, B, H oder RF werden abgelehnt — und damit Parkerleichterungen, Begleitperson und Nahverkehrs-Freifahrt, obwohl Ihre Bewegungsfähigkeit im Alltag erheblich eingeschränkt ist.
Wechselwirkungen nicht bewertet
Bei mehreren Beeinträchtigungen übernimmt das Versorgungsamt nur den höchsten Einzel-GdB, statt die vorgeschriebene Gesamtschau vorzunehmen. Die gegenseitige Verstärkung Ihrer Leiden bleibt damit komplett unberücksichtigt.
GdB nach Heilungsbewährung herabgesetzt
Nach einer Nachprüfung oder dem Ablauf der Heilungsbewährung setzt das Versorgungsamt Ihren GdB herab, obwohl Folgeschäden, Erschöpfung und dauerhafte Funktionsstörungen unverändert fortbestehen.
Veraltete Befunde, Entscheidung nach Aktenlage
Der versorgungsärztliche Dienst entscheidet nach Aktenlage, stützt sich auf veraltete oder lückenhafte Unterlagen und fordert aktuelle Facharztbefunde nicht an — Ihr tatsächlicher Gesundheitszustand wird falsch abgebildet.