Arbeitsunfall nicht anerkannt
Die Berufsgenossenschaft lehnt die Anerkennung Ihres Unfalls ab, weil der Hergang angeblich nicht nachgewiesen sei oder kein Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit bestehe — obwohl Unfallanzeige und D-Arzt-Bericht vorliegen.
Wegeunfall wird bestritten
Der Unfall auf dem Weg zur oder von der Arbeit wird nicht als Wegeunfall anerkannt — etwa wegen eines angeblichen Umwegs, einer privaten Unterbrechung oder eines unklaren Streckenverlaufs.
Berufskrankheit abgelehnt
Lärmschwerhörigkeit, Hauterkrankungen, Atemwegsleiden oder Wirbelsäulenschäden werden nicht als Berufskrankheit festgestellt, weil die BG die berufliche Belastung als nicht ausreichend oder nicht ursächlich bewertet — trotz jahrelanger Exposition am Arbeitsplatz.
MdE zu niedrig eingestuft
Das Gutachten setzt Ihre Minderung der Erwerbsfähigkeit unter 20 Prozent an — damit entfällt die Verletztenrente, obwohl Ihre Funktionseinschränkungen in Alltag und Beruf deutlich schwerer wiegen.
Vorerkrankung als Ablehnungsgrund
Die Berufsgenossenschaft schiebt Ihre Beschwerden auf degenerative Vorschäden oder Vorerkrankungen, statt den Unfall als wesentliche Ursache anzuerkennen — die Kausalität ist der häufigste Streitpunkt in Verfahren gegen die BG.
Verletztengeld vorzeitig eingestellt
Die BG stellt Verletztengeld oder Heilbehandlung ein, weil angeblich die Arbeitsfähigkeit wieder erreicht sei oder die Behandlung nicht mehr unfallbedingt erfolge — oft gegen die Einschätzung der behandelnden Ärzte.