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Steuerrecht

Einspruch gegen den
Steuerbescheid einlegen

Einspruch gegen fehlerhafte Steuerbescheide: Schätzungen, gestrichene Werbungskosten, falsche Bescheide.

1 Monat Frist
§ 347 AO Rechtsgrundlage
0 € Ersteinschätzung

Die kurze Antwort

Legen Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder über ELSTER Einspruch beim Finanzamt ein (§ 355 AO). Bei Postversand gilt der Bescheid am vierten Tag nach Aufgabe als bekannt gegeben. Der Einspruch selbst ist gebührenfrei; rund zwei Drittel aller Einsprüche führen laut BMF-Statistik zum Erfolg. Eine anwaltliche Ersteinschätzung Ihres Bescheids erhalten Sie kostenlos.

Typische Fälle

Wann lohnt sich der Einspruch gegen den Steuerbescheid?

Nach der BMF-Statistik zur Einspruchsbearbeitung führen rund zwei Drittel aller Einsprüche zum Erfolg — meist durch Abhilfe des Finanzamts. Das sind die häufigsten Fehlerquellen.

Schätzung der Besteuerungsgrundlagen

Das Finanzamt hat Ihre Einkünfte nach § 162 AO geschätzt, weil keine Erklärung vorlag. Schätzungsbescheide fallen regelmäßig deutlich zu hoch aus — die nachgereichte Erklärung kann im Einspruchsverfahren berücksichtigt werden.

Werbungskosten nicht anerkannt

Fahrtkosten, häusliches Arbeitszimmer, Homeoffice-Pauschale oder Fortbildungskosten wurden gestrichen oder gekürzt, obwohl Sie die Aufwendungen belegen können. Häufig fehlt im Bescheid sogar eine nachvollziehbare Begründung für die Abweichung.

Falsch erfasste Lohnsteuerdaten

Die elektronisch übermittelten Daten von Arbeitgeber, Krankenkasse oder Rentenversicherung wurden fehlerhaft übernommen oder doppelt erfasst. Solche Übertragungsfehler führen zu überhöhten Festsetzungen und bleiben ohne genaue Prüfung des Bescheids oft unbemerkt.

Vorjahresfehler fortgeschrieben

Der Bescheid weicht von Ihrer Erklärung ab, ohne dass das Finanzamt die Abweichung erläutert. Auch ungeprüft übernommene Fehler aus Vorjahresbescheiden setzen sich auf diese Weise Jahr für Jahr fort.

Außergewöhnliche Belastungen gekürzt

Krankheitskosten, Pflegeaufwendungen oder Unterhaltsleistungen wurden nicht oder nur teilweise anerkannt — etwa wegen angeblich fehlender Nachweise oder einer fehlerhaft berechneten zumutbaren Belastung. Auch haushaltsnahe Dienstleistungen werden häufig übersehen.

Verspätungszuschlag und Zinsen

Das Finanzamt setzt Verspätungszuschläge oder Nachzahlungszinsen fest, obwohl die Voraussetzungen nicht vorliegen oder eine Fristverlängerung gewährt war. Auch diese steuerlichen Nebenleistungen können mit dem Einspruch angegriffen werden.

Fristen

Einspruchsfrist beim Finanzamt: Diese Fristen gelten

Maßgeblich ist nicht das Datum, das auf dem Bescheid steht, sondern die Bekanntgabe. Diese Konstellationen sollten Sie kennen.

Konstellation Frist Rechtsgrundlage
Einspruch gegen den Steuerbescheid 1 Monat ab Bekanntgabe § 355 Abs. 1 AO
Bekanntgabe bei Versand mit einfacher Post (Fristbeginn) 4. Tag nach Aufgabe § 122 Abs. 2 AO
Fehlende oder fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung 1 Jahr ab Bekanntgabe § 356 Abs. 2 AO
Korrektur bestandskräftiger Bescheide, z. B. bei neuen Tatsachen i. d. R. 4 Jahre § 169 AO, § 173 AO
Ablauf

So funktioniert die Prüfung

01

Bescheid schildern

Beschreiben Sie kurz, was an Ihrem Steuerbescheid nicht stimmt — Schätzung, gestrichene Werbungskosten, unerklärte Abweichung — und wann Ihnen der Bescheid zugegangen ist.

02

Unterlagen hochladen

Laden Sie den Steuerbescheid, Ihre Steuererklärung bzw. das ELSTER-Protokoll und Belege zu den strittigen Punkten hoch — etwa Fahrtenbuch, Rechnungen oder Bescheinigungen.

03

Einspruch begründen lassen

Wir gleichen Bescheid und Erklärung Posten für Posten ab, prüfen Bekanntgabe und Frist und formulieren einen begründeten Einspruch — bei drohender Nachzahlung inklusive Antrag auf Aussetzung der Vollziehung.

Angriffspunkte

Typische Fehler des Finanzamts im Steuerbescheid

01

Schätzung ohne tragfähige Grundlage

Schätzungsbescheide nach § 162 AO müssen schlüssig und wirtschaftlich möglich sein. In der Praxis arbeiten Finanzämter häufig mit pauschalen Sicherheitszuschlägen, die einer Überprüfung nicht standhalten. Wird die Steuererklärung im Einspruchsverfahren nachgereicht, hilft das Finanzamt regelmäßig ab.

02

Abweichung von der Erklärung ohne Begründung

Weicht das Finanzamt zu Ihrem Nachteil wesentlich von der Steuererklärung ab, muss der Bescheid das grundsätzlich begründen (§ 121 AO). Fehlt eine nachvollziehbare Begründung, lässt sich die Streichung von Werbungskosten oder Sonderausgaben im Einspruch oft erfolgreich angreifen.

03

Elektronische Daten fehlerhaft übernommen

Lohnsteuerdaten, Rentenbezugsmitteilungen und Versicherungsbeiträge werden elektronisch übermittelt und häufig ungeprüft in den Bescheid übernommen. Erfasst das Finanzamt diese Daten falsch oder doppelt, ist die Festsetzung überhöht — für solche Übermittlungsfehler gilt zudem die eigene Korrekturnorm des § 175b AO.

04

Werbungskosten trotz Belegen gestrichen

Fahrtkosten, Arbeitsmittel oder Fortbildungen werden gekürzt, obwohl Nachweise vorliegen oder gar nicht erst angefordert wurden. Im Einspruchsverfahren muss das Finanzamt die Sache nach § 367 Abs. 2 AO in vollem Umfang erneut prüfen — Belege können dabei nachgereicht werden.

05

Verböserung ohne vorherigen Hinweis

Das Finanzamt darf den Bescheid im Einspruchsverfahren auch zu Ihrem Nachteil ändern, muss auf diese Verböserung aber vorab hinweisen (§ 367 Abs. 2 AO). Nach dem Hinweis können Sie den Einspruch zurücknehmen — unterbleibt der Hinweis, ist die Verschärfung angreifbar.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Einspruch gegen den Steuerbescheid

Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 355 AO). Wird der Bescheid mit einfacher Post versandt, gilt er am vierten Tag nach Aufgabe als bekannt gegeben — erst dann beginnt die Frist zu laufen. Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung oder ist sie fehlerhaft, verlängert sich die Einspruchsfrist auf ein Jahr (§ 356 AO).

Der Einspruch beim Finanzamt ist gebührenfrei — anders als bei einer Klage vor dem Finanzgericht fallen keine Verfahrensgebühren an. Auch unsere Ersteinschätzung Ihres Bescheids ist kostenlos. Sollten darüber hinaus anwaltliche Leistungen sinnvoll sein, klären wir alle damit verbundenen Kosten transparent und vollständig, bevor Sie uns beauftragen.

Nach der BMF-Statistik zur Einspruchsbearbeitung wird der weit überwiegende Teil der Einsprüche durch Abhilfe erledigt — rund zwei Drittel sind damit erfolgreich. Eine Garantie gibt es jedoch nicht: Die Aussichten hängen davon ab, ob sich der Fehler im Bescheid konkret belegen lässt. Genau das prüfen wir in der kostenlosen Ersteinschätzung.

Der Einspruch wird schriftlich oder elektronisch über ELSTER beim zuständigen Finanzamt eingelegt; die Begründung kann nachgereicht werden. Das Finanzamt prüft den Fall daraufhin in vollem Umfang neu. Hilft es ab, erhalten Sie einen geänderten Bescheid. Andernfalls ergeht eine Einspruchsentscheidung, gegen die innerhalb eines Monats Klage beim Finanzgericht erhoben werden kann.

Nach Fristablauf wird der Bescheid grundsätzlich bestandskräftig. Haben Sie die Frist unverschuldet versäumt, kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht (§ 110 AO). Daneben kann das Finanzamt bestandskräftige Bescheide in bestimmten Fällen noch ändern — etwa bei neuen Tatsachen oder fehlerhaft übermittelten elektronischen Daten — innerhalb der Festsetzungsfrist von in der Regel vier Jahren.

Ja, der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung — die festgesetzte Steuer bleibt zunächst fällig. Bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheids, kann zusammen mit dem Einspruch die Aussetzung der Vollziehung beantragt werden (§ 361 AO). Wird sie gewährt, müssen Sie den strittigen Betrag bis zur Entscheidung nicht zahlen.

Das ist möglich: Das Finanzamt prüft im Einspruchsverfahren den gesamten Bescheid neu und kann ihn auch verbösern, also zu Ihrem Nachteil ändern (§ 367 Abs. 2 AO). Es muss Sie auf diese Absicht aber vorher hinweisen — Sie können den Einspruch dann zurücknehmen. Eine fachliche Prüfung vor Einlegung hilft, dieses Risiko realistisch einzuschätzen.

Geprüft durch die Kanzlei Mandati

Diese Seite wird von der Kanzlei Mandati (Essen) juristisch betreut. Die Inhalte ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall — genau dafür gibt es die kostenlose Ersteinschätzung.

Stand: Juni 2026 · Rechtsgrundlagen: § 347 AO, § 355 AO, § 367 AO

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Die Einspruchsfrist von einem Monat ab Bekanntgabe läuft auch dann, wenn der Bescheid fehlerhaft ist. Senden Sie uns Ihren Bescheid — die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.